beA: Ab heute auch OLG München, LG München I und AG München erreichbar

Ab heute, 18. Oktober 2017, sind auch das Oberlandesgericht München, das Landgericht München I und das Amtsgericht München in allen ZPO- und FamFG-Verfahren über das beA erreichbar, (vgl. Anlage 2 BayERVV Justiz).

Damit sind alle bayerischen Gerichte in diesen Verfahren angeschlossen.

Nachdem Bayern in den letzten Jahren beim Anschluss der Gerichte an den elektronischen Rechtsverkehr eher zu den langsameren Bundesländern gehörte, hat Bayern extrem aufgeholt und gehört jetzt zu den Vorreitern. Alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in ZPO- und FamFG-Verfahren, alle Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte sind jetzt über den elektronischen Rechtsverkehr erreichbar.

Störerhaftung: Änderungen am Telemediengesetz in Kraft getreten

Seit dem heutigen Tag ist die Störerhaftung für WLAN-Betreiber passé: Das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vom 28.09.2017 ist am 13. Oktober 2017 in Kraft getreten (BGBl. I S. 3530).

Über die Änderungen hatte ich hier und hier berichtet.

Eine Synopse finden Sie bei Buzer.

 

StreamOn: Zero-Rating grundsätzlich in Ordnung – mit zwei Ausnahmen

Die Bundesnetzagentur, welche seit April 2017 das Telekom-Angebot StreamOn prüft, hat Zero-Rating Angebote, bei denen bestimmter Traffic nicht auf das Datenvolumen des Mobilfunkvertrags angerechnet wird, für grundsätzlich zulässig erklärt.

Zwei Beanstandungen gibt es allerdings: Zum einen wurde bemängelt, das das Angebot beim Videostreaming nur SD-Qualität anbiete, beim Audistreaming nicht. Zum anderen müsste das Zero-Rating auch im EU-Ausland gelten, was bisher nur in Deutschland der Fall ist. Beides stelle Ungleichbehandlungen des Datenverkehrs dar. Die Telekom hat Medienberichten zufolge nun zwei Wochen Zeit, auf die Beanstandungen zu reagieren, andernfalls kommt eine Untersagung des Angebots in Betracht.

Die Telekom hatte argumentiert, dass eine Ungleichbehandlung nicht vorliege, da die Teilnahme an dem Angebot für Anbieter kostenfrei sei. Einzelne Anbieter hatten bemängelt, dass umfangreiche technische Änderungen nötig seien, um an StreamOn teilzunehmen. Inbesondere die Verpflichtung, Änderungen an der Infrastruktur vorher anzuzeigen, sei nicht zumutbar.

Bayerische Arbeitsgerichte per beA erreichbar

Jetzt ging es dann doch unerwartet schnell. Seit dem 1. Oktober 2017 sind alle Bayerischen Arbeitsgerichte per beA erreichbar aufgrund der Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Arbeitsgerichte (ERVV ArbG) vom 15.9.2017 (GVBl. 2017, 494).

Laut dem beA-Newsletter 40/2017 vom 05.10.2017 werden die Bayerischen Arbeitsgerichte bereits ab dem 1. Januar 2018 beginnen, mit den Rechtsanwälten nur noch elektronisch zu kommunizieren, also auch den Versand zu nutzen.