Heute sollte endlich das beA zur Verfügung stehen. Eigentlich sollte man sich schon eine Woche vorher registrieren können. Schon vor einer Woche fand man keine URL, unter der man die Registrierung vornehmen konnte. Nach langem Suchen über Google konnte man dann endlich auf die Meldung stoßen, dass eine vorherige Registrierung nicht möglich sein soll, sondern erst zum Start des beA am 29.09.2016 im Vollbetrieb. Die Information stammte aber nicht von der BRAK.
Auch heute, dem offiziellen Starttermin, ist eine Registrierung nicht möglich. Die BRAK erklärt dazu weiter nichts; die Informationen auf deren Internetseiten sind veraltet. Unter der URL https://www.bea-brak.de erscheint die Meldung „Http/1.1 Service Unavailable“.
Kollege Joachim Sokolowski klärt auf: Es gab wohl trotz Erlass der Rechtsverordnung keine Einigung zwischen den Antragsgegnern und der BRAK im einstweiligen Verfügungsverfahren. Nun muss der Anwaltsgerichtshof die einstweilige Verfügung erst aufheben.
Eine bessere Informationspolitik von Seiten der BRAK darf man sich aber schon wünschen. Das Vertrauen in das beA wird durch die spärlichen Informationen leider nicht gestärkt. Dabei wäre dies so wichtig, um die Kritiker von der Notwendigkeit des beA zu überzeugen.… Weiterlesen