Keine Pflicht zur Herausgabe von Daten auf EU-Servern für US-Unternehmen

Microsoft hat es geschafft! Das Unternehmen hat dafür gekämpft, dass Daten, die es in Rechenzentren außerhalb der USA gespeichert hat, nicht an die US-amerikanischen Ermittlungsbehörden herausgeben werden müssen. Im Jahr 2014 wurde Microsoft von einem US-Gericht dazu verurteilt, die Daten eines Outlook.com-Kontos herauszugeben, die im irländischen Rechenzentrum von Microsoft gespeichert waren.

Gegen dieses Urteil ist Microsoft in Berufung gegangen und hat nun gewonnen. Es besteht keine Herausgabepflicht, wenn die Daten außerhalb der USA gespeichert sind.

Dieses Urteil stärkt den Datenschutz europäischer Kunden von US-Unternehmen erheblich. Nachdem die Cloud immer mehr in den Fokus des Geschäftsmodells von Microsoft rückt, hat Microsoft massiv für dieses Urteil gekämpft. Immerhin ist davon das Vertrauen in die Cloud-Produkte, etwa Office365, abhängig, dass die Daten, die die US-Unternehmen für viel Geld in Rechenzentren in Europa lagern, vor US-Behörden geschützt sind.

Nach dem EU-US Privacy Shield ist dies die zweite Stärkung US-amerikanischer Dienste in Europa.