Am 27. Juni 2017 hat der Bundestag in 3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen beschlossen.
Hierüber hatte ich hier berichtet.… Weiterlesen
Blog zum IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz von Andreas Nörr
Am 27. Juni 2017 hat der Bundestag in 3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen beschlossen.
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Ab heute sind auch die Gerichte des Landgerichtsbezirks München II per beA erreichbar (Amtsgerichte Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i.OB, Wolfratshausen).… Weiterlesen
Im Bundestag befindet sich aktuell ein Gesetzentwurf, der es Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Ärzten ermöglichen soll, IT-Dienstleister einzuschalten, ohne dass deren Einschaltung den Straftatbestand des § 203 StGB erfüllt.
Geplant ist eine Änderung des § 203 StGB und der BRAO. Die IT-Dienstleister sollen einerseits in den Straftatbestand des § 203 StGB einbezogen werden und andererseits soll kein Offenbaren vorliegen, wenn Geheimnissen IT-Dienstleistern zugänglich gemacht werden. Notwendig wird eine Verpflichtung der Dienstleister zur Verschwiegenheit sein.
Ausländische Dienstleister dürfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Schutz von Geheimnissen demjenigen im Inland „vergleichbar“ ist (§ 43e Abs. 4 BRAO-E).
Der Entwurf ist dringend notwendig, da die meisten Berufsgeheimnisträger kaum ohne externe IT-Dienstleister auskommen dürften und sich diese derzeit nicht nur in einem rechtlichen Grau- sondern bereits schwarzen Bereich befinden dürften.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.… Weiterlesen
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG sind (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 – VI ZR 135/1, noch nicht im Volltext verfügbar, zur Pressemitteilung). Bei dynamischen IP-Adressen handelt es sich um IP-Adressen, die vom Provider bei jeder Einwahl ins Netz neu vergeben werden. Das Gegenstück dazu ist eine feste IP-Adresse, die immer identisch ist.
Dass diese Frage überhaupt strittig war, liegt daran, dass bei dynamischen IP-Adressen nur der Provider bestimmen kann, zu welchem Zeitpunkt welchem Kunden welche IP-Adresse zugewiesen war. Der Personenbezug ist daher nur mit Hilfe eines Dritten herstellbar.
Der BGH hatte diese Frage zuvor dem EuGH vorgelegt, da dieser die Auslegung der EG-Datenschutzrichtlinie vorzunehmen hat. Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Oktober 2016 – C-582/14 – entschieden, dass dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten sind.
Hintergrund des Streits ist eine Klage des Piraten-Politikers Patrick Breyer. Er störte sich daran, dass die Webseiten der Bundesregierung die IP-Adressen der Nutzer protokollieren.
Der BGH hat die Sache nun an das LG Berlin zurückverwiesen. Hintergrund ist, dass eine Speicherung der IP-Adressen nach § 15 Abs. 1 TMG dann erfolgen darf, wenn die Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten.… Weiterlesen
Ab heute ist es soweit: Die Gerichte des Landgerichtsbezirks Traunstein sind per beA erreichbar.
Wir werden in unserer Kanzlei in Zukunft versuchen, alle Schriftsätze darüber einzureichen.… Weiterlesen
Man haftet als Täter für fremde Informationen unmittelbar aus § 823 BGB bzw. § 1004 BGB, sobald man sich Inhalte zu eigen macht. Anknüpfungspunkt ist hier § 7 TMG und § 10 TMG, die danach unterscheiden, ob es sich um eigene oder fremde Informationen handelt.
Die Rechtsprechung hat hier in der Vergangenheit Kriterien aufgestellt, wann ein Zu-Eigen-Machen von Internetinhalten vorliegt. In der bekannten BGH-Entscheidung marions-kochbuch.de (BGH, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07) wurden als solche Kriterien etwa die vorherige Prüfung der Informationen und die umfassende Einräumung von Nutzungsrechten angesehen.
Wann geteilte Informationen auf sozialen Netzwerken fremde Informationen und wann eigene sind, hat nun das OLG Dresden entschieden (OLG Dresden, Urteil vom 7.02. 2017, Az.: 4 U 1419/16). Das reine Teilen der Information sei noch kein Zu-Eigen-Machen, sehr wohl aber die positive Bewertung des Beitrags etwa mit einem „Gefällt mir“ bei Facebook oder Twitter (Herz).
Im Urteil heißt es
… WeiterlesenEin solches Zu-Eigenmachen ist hier allerdings noch nicht daraus abzuleiten, dass der Kläger den Beitrag des Schriftstellers K. bei X. geteilt hat. Bei der Funktion „Teilen“ handelt es sich um eine auf der Plattform bestehende Möglichkeit, auf private Inhalte anderer Nutzer hinzuweisen, ohne dass hiermit zugleich eine Bewertung verbunden wird.
Das OLG München hat heute im Berufungsverfahren in der mündlichen Verhandlung klargemacht, dass es keinen Rechtsverstoß von Eyeo, dem Anbieter von Adblock Plus, sieht. Das Berufungsverfahren hatten die Süddeutsche Zeitung, ein Werbevermarkter und ProSiebenSat1 angestrengt.
Die Argumente sind deshalb interessant, weil die Richter durchaus eine Behinderung bejahten, aber darauf verwiesen, dass ein Verbot hier ultima ratio sei. Die Anbieter hätten andere Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, etwa durch die Einführung von Paywalls. Die Argumentation ist deshalb interessant, weil das Wettbewerbsrecht diese Verhältnismäßigkeitsprüfung so nicht kennt, allenfalls bei der Unlauterbarkeit könnte man hier argumentieren.
Das Urteil darf mit Spannung erwartet werden und wird sicherlich bis zum BGH gehen.… Weiterlesen
Was ist eine angemessene Vergütung? Bereits seit 2002 ist geregelt, dass der Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat. Schwer war nur die Durchsetzung. Dies soll sich ab heute ändern mit dem Inkrafttreten des neuen Urhebervertragsrechts.
Es sieht eine ganze Reihe von Werkzeugen vor, wie diese angemessene Vergütung durchgesetzt werden kann:
Darüber hinaus sieht es einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für später bekannte Nutzungsarten in § 32c UrhG vor.… Weiterlesen
Bayern war bisher alles andere als ein Vorreiter, was den elektronischen Rechtsverkehr anging. Ganz anders als Hessen. In Bayerns Nachbarland können schon seit einiger Zeit alle Gerichte über das EGVP und nun auch über das beA erreicht werden.
In Bayern waren bisher nur ganz wenige Pilotgerichte auserkoren. Dies ließ schon befürchten, dass Bayern nun nach dem Start des beA die Erreichbarkeit der bayerischen Gerichte hinausschieben wird.
Aber gefehlt. Mit einer neuen BayERVV werden ab sofort wöchentlich Gerichte freigeschaltet. Die letzten Gerichte sind dann am 18. Oktober 2017 das LG München I und das OLG München.
Bravo.… Weiterlesen
Ab morgen (01.02.2017) gelten neue Informationspflichten für Unternehmer, die Verbrauchergeschäfte abschließen.
Das Gesetz, das diese Informationspflicht vorsieht, ist das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VBSG).
Hier die §§ 36 und 37 dieses Gesetzes, die die Informationspflichten regeln:
§ 36 Allgemeine Informationspflicht
(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
- in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
- auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.
(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen
- auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,
- zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.
(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.
… Weiterlesen§ 37 Informationen nach Entstehen der Streitigkeit
(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von deren Anschrift und Webseite hinzuweisen, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte.